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VGH Bayern, 13.11.1991 - 25 CS 91.3006 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Ausstrahlung einer Schrifteinblendung betreffend die Korrektur einer früheren Schrifteinblendung eines Anbieters; Ernsthaft Zeifel an der Rechtmäßigkeit einer Anordnung im Medienrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 1992, 558
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 29.01.1992 - 21 U 5955/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19
Anliegergebrauch; straßenrechtliche Einziehungsverfügung
Dagegen überwiegt das Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.1995 - 1 VR 1.95 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.11.1991 - 25 CS 91.3006, DVBl 1992, 454). - VG München, 10.01.2019 - M 11 SN 18.5724
Erfolglose Klage gegen die Erteilung einer Baugenehmigung unter Ersetzung des …
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Erfolgsaussichten kann als Maßstab in Anlehnung an die Regelung in § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO das Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.1991 - 25 CS 91.3006 - juris Rn. 40;… Gersdorf in Posser/Wolff, VwGO, Stand 1.7.2016, § 80 Rn. 189). - VG München, 20.11.2017 - M 11 SN 17.4132
Einfügen eines Bauvorhabens nach dem Nutzungsmaß - Ersetzung des gemeindlichen …
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Erfolgsaussichten kann als Maßstab in Anlehnung an die Regelung in § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO das Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.1991 - 25 CS 91.3006 - juris Rn. 40;… Gersdorf in Posser/Wolff, VwGO, Stand 1.7.2016, § 80 Rn. 189).